MEL Anlegerklagen: Weiteres Urteil zu Gunsten Meinl Bank



14.09.2010, Ein weiteres Urteil fiel in Zusammenhang mit einer MEL-Schadenersatzklage positiv für die Meinl Bank aus. In den vergangenen 14 Tagen haben damit sechs von sieben Urteilen die Rechtsansicht der Meinl Bank bestätigt. Die vom Handelsgericht Wien zugestellte Entscheidung wies die Klage einer MEL- Anlegerin ab. Die Anlegerin war laut Gericht über die Risiken des Wertpapiergeschäfts informiert, hatte ein entsprechendes Risikoprofil ausgefüllt und es war ihr aufgrund ihrer Berufserfahrung bekannt, dass Immobilien im Wert fallen, oder belastet werden können. Die Klägerin war auch darüber informiert, dass es „bei bisher gutem Kursverlauf aufgrund besonderer Umstande zu Kursstürzen kommen kann“. Wie bereits in mehreren anderen Fällen stellte das Gericht fest, dass die Aussagen der Anlegerin bei ihrer Einvernahme stark vom Prozessstandpunkt beeinflusst und daher nur bedingt glaubwürdig sind. Für Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl ist dieses Urteil ein Zeichen dafür, dass die heimischen Gerichte das Prinzip ‚Aktienkauf auf Probe’, also Gewinnmitnahme bei steigenden, und Gerichtsklagen bei fallenden Kursen nicht unterstützen. „So ein absurdes Modell darf bei uns nicht Schule machen, denn dies hätte äußerst negative Auswirkungen auf den heimischen Kapitalmarkt, so der Bank Vorstand.

Gericht bestätigt Gültigkeit der Beschlüsse der MEL- Hauptversammlungen


Die von der Anlegerin vorgebrachte Argumentation, die MEL-Zertifikate seien rechtlich nicht existent, da die dahinterliegenden MEL-Hauptversammlungsbeschlüsse nichtig seien, wurde vom Handelsgericht Wien klar zurückgewiesen. Es hält dezidiert fest: „Die Beschlüsse sind […] wirksam und die Zertifikate rechtlich existent.“ Das Handelsgericht Wien hielt diesbezüglich weiter fest: „Was die Stimmberechtigung der Zertifikatsinhaber betrifft, ist der ACD –Vertrag, der dem Österreichischen Recht unterliegt, insofern als Vertrag zu Gunsten Dritter anzusehen, mit dem die Vollmacht der ÖKB, die reine Treuhänderfunktion innehat, an die jeweiligen Zertifikatsinhaber erteilt ist. Dieser Vertrag ist schriftlich und unterfertigt und genügt damit der Satzung der MEL ebenso wie den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen der Insel Jersey.“ Peter Weinzierl nahm dies erneut zum Anlass darauf hinzuweisen, dass sich die Meinl Bank als Dienstleister für die MEL immer im Rahmen der Gesetze bewegt hat. Das Gericht stellte auch unmissverständlich klar, dass gegen die Meinl Bank kein Rechtsanspruch besteht, wenn die Anleger ihre Zertifikate über andere Banken erworben haben.

Vergleiche mit Anlegern sollen soziale Härtefälle abfedern und nicht Spekulationsverluste erfahrener Anleger abdecken


Peter Weinzierl: „Wir freuen uns über diese erneute Bestätigung unserer Rechtsansicht in wesentlichen Fragen. Unabhängig davon stehen wir zu den sozialen Lösungen für MEL- Kleinanleger, die wir auf freiwilliger Basis gemeinsam mit Arbeiterkammer und zwei Rechtsanwaltskanzleien ausgearbeitet haben. Diese sollen helfen, soziale Härtefälle von unerfahrenen MEL-Kleinanlegern zu mildern und stellen weder eine Präjudizierung laufender Verfahren noch eine Abdeckung von Spekulationsverlusten erfahrener Anleger dar. Bis dato hat die Bank soziale Lösungen für rund 6.000 Kleinanleger gefunden und schliesst weitere nicht aus.

Weiterführende Informationen:




Entscheidungen der Gerichte


Derzeit sind rund 2900 Zivilklagen von Anlegern in Zusammenhang mit MEL anhängig. Der überwiegende Teil der Klagen bezieht sich auf angebliche oder tatsächliche Fehler bei der Kundenberatung durch unabhängige Finanzberater. Die gesetzliche Lage, auf die sich die Bank beruft ist unmissverständlich: laut Wertpapieraufsichtsgesetz haften Berater für allfällige Beratungsfehler. Die Bank hat dennoch für diese Verfahren ausreichende Rücklagen und Rückstellungen im Ausmass von rund EUR 60 Mio. gebildet, darüber hinaus ist die Meinl Bank weit über das gesetzliche Erfordernis hinaus kapitalisiert.

Rund 50 entsprechende Gerichtsentscheidungen in erster Instanz liegen in Zusammenhang mit MEL Anlegerklagen bereits vor. In zwei Drittel dieser Entscheidungen erhielt die Meinl Bank recht und es wurde bestätigt, dass Anleger, die in Aktien oder Zertifikate investieren, auch mit Kursverlusten rechnen müssen. So entschied bereits das Landesgericht Salzburg, dass „[das] Risiko beim Aktienkauf jedem Durchschnittsmenschen bewusst sein [muss..]“.

Die anderen Urteile ignorieren sowohl Eigenverantwortung des Kunden, der mit seiner Unterschrift unter ein Risikoprofil und Beratungsprotokoll seine Kenntnis von den Risiken bestätigt hat, wie auch allenfalls die gesetzlich definierte Verantwortung der Finanzberater. Gegen diese Urteile hat die Bank Berufung eingelegt und ist zuversichtlich, im Instanzenweg Recht zu bekommen.


Medienkontakt:


Meinl Bank AG Pressestelle Thomas Huemer T.: +43 1 531 88 – 203 E.: huemer@meinlbank.com

ENDE Pressemeldung / Pressemitteilung MEL Anlegerklagen: Weiteres Urteil zu Gunsten Meinl Bank


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Über Meinl Bank AG:
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft, mit derzeit 19 eigenen Fonds. Die Bank hat rund 50.000 Kunden und verwaltet Kundenvermögen von rund EUR 2,5 Mrd.

Erfolgreiche Veranlagung Um den hohen Anforderungen unserer Klientel gerecht zu werden, offerieren wir eine breite Palette an Investmentmöglichkeiten. Diese umfassen neben klassischer Direktveranlagung, ein eigenes Dachfondsmanagement, eigenes Fondsmanagement, die Emission maßgeschneiderter Anleihen und Finanzstrukturen und die Verwaltung von Fremdfonds.

Einsatz modernster Technologien In unserem Haus kommt modernste Technik zum Einsatz. Besondere Finanzprodukte stellen auch besondere Anforderungen. Unsere hauseigenen Experten entwickeln die passenden Tools, egal ob es um die Bewertung strukturierter Produkte oder Portfoliooptimierung geht. Auf anderen Gebieten vertrauen wir der Software externer Experten, etwa bei der Auswertung von Fonds über Standard&Poors Fondsdatenbank oder bei der Performancemessung bzw. Risiko-Ertragsanalyse mit Profit Line der Österreichischen Kontrollbank AG. Hier kommt es - ähnlich wie beim Fondsbuchhaltungsprogramm der SparDat - darauf an, zu wissen, woher man die wesentlichen Informationen bekommt. Apropos wesentliche Informationen: Natürlich sind wir an alle bedeutenden Informations- und Handelssysteme wie etwa Bloomberg, Reuters, Xetra, Webtrade, Jiway angebunden.


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