FMA veröffentlicht Rundschreiben zum risikobasierten Ansatz zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung


FMA Finanzmarktaufsicht (Österreich)

04.01.2010, Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute ein „Rundschreiben zum risikobasierten Ansatz zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung" veröffentlicht. Das Rundschreiben richtet sich an Kreditinstitute, Finanzinstitute, Versicherungsunternehmen, Wertpapierdienstleister sowie Zahlungsinstitute und soll als Orientierungshilfe bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften dienen, um Effizienz und Effektivität im präventiven Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu optimieren.


Der risikoorientierte Ansatz macht den Ressourceneinsatz und die Aktivitäten, die beaufsichtigte Unternehmen zu treffen haben, vom tatsächlich vorhandenen Risiko, für diese Zwecke missbraucht zu werden, abhängig.

Zuerst hat sich jedes Unternehmen selbst einer zweistufigen Risikoanalyse zu unterziehen: Dabei hat es sich zuerst entsprechend der angebotenen Produkte, seiner Kunden, der Geschäfte der Kunden, der Komplexität der Transaktionen sowie der geografischen Lage des Unternehmens einzuordnen. In der Folge ist jeder Kunde einer Risikoanalyse zu unterziehen und in eine mindestens dreistufige Klassifizierung einzuordnen.

Entsprechend dieser Risikoanalysen hat das Unternehmen schließlich über die geeigneten Maßnahmen zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu entscheiden, insbesondere wie die Identität des wirtschaftlichen Eigentümers zu überprüfen ist, welche Informationen über Zweck und Art der angestrebten Geschäftsbeziehung einzuholen sind und diese Geschäftsbeziehung kontinuierlich zu überwachen ist. Weiters wird in dem Rundschreiben dargelegt, wie die gesetzlichen Sorgfaltspflichten in der Praxis anzuwenden sind. Etwa wie einerseits Erleichterungen in Anspruch genommen werden können oder und wann wie andererseits verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden sind.

„Dieses Rundschreiben der FMA berücksichtigt auch bereits viele Empfehlungen der `Financial Action Task Force against Money Laundering and the Financing of Terrorism`, FATF, aus dem erst vor wenigen Wochen veröffentlichten Länderprüfbericht Österreich", so der FMA-Vorstand, Mag. Helmut Ettl und Dr. Kurt Pribil: „Wir sind überzeugt, den beaufsichtigten Unternehmen damit ein sehr nützliches Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen."

ENDE Pressemeldung / Pressemitteilung FMA veröffentlicht Rundschreiben zum risikobasierten Ansatz zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung


Über FMA Finanzmarktaufsicht (Österreich):
Der wichtigste Beitrag der FMA zum Verbraucher, Anleger- und Gläubigerschutz ist, über die Solvabilität und Einhaltung der gesetzlichen Verhaltensregeln bei Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu wachen sowie für Transparenz und Fairness am österreichischen Kapitalmarkt ein zu stehen.

Um die einer Aufsichtsbehörde gebotene Äquidistanz zu allen Marktteilnehmern zu wahren, hat die FMA keinerlei rechtliche Handhabe, Beschwerdeführern bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Schadenersatzansprüche behilflich zu sein.

Die FMA nimmt aber jede Beschwerde von Verbrauchern, Anlegern oder Gläubigern gegen Marktteilnehmer ernst; schon, um sie hinsichtlich relevanter Fehlentwicklungen oder Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Normen zu überprüfen. Zivilrechtliche Ansprüche muss der Geschädigte unabhängig vom Tätigwerden der FMA – bei Gericht einklagen.

Der Gesetzgeber räumt Beschwerdeführern in einem von der FMA geführten Verwaltungsstrafverfahren auch keine Parteienstellung und somit auch kein Recht auf Akteneinsicht ein. Das Amtsgeheimnis, dem die Organe und Mitarbeiter der FMA unterliegen, verbietet es daher, Auskünfte über Fortgang oder Ergebnis von Untersuchungen zu erteilen. Ein Gericht kann diese Information jedoch im Wege der Amtshilfe einholen.


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