Die EU hält ihre eigenen Werte nicht ein: Anwälte Lansky und Gauweiler kritisieren Sanktionspolitik


Die EU hält ihre eigenen Werte nicht ein: Anwälte Lansky und Gauweiler kritisieren Sanktionspolitik

03.12.2025, Seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 wurden die Sanktionen gegen Moskau immer weiter verschärft. Die EU hat inzwischen das 19. Sanktionspaket beschlossen. Ziel ist, das Regime wirtschaftlich und politisch unter Druck zu setzen. Neben massiven Handels- und Finanzbeschränkungen wurden auch Reiseverbote und Blockaden von Finanzmitteln für "Geschäftsleute" verhängt, die angeblich "in Wirtschaftssektoren tätig sind, die für die Regierung der Russischen Föderation, eine wesentliche Einnahmequelle darstellen". Ein derart weit gefasstes Kriterium, dass es quasi jeden treffen könnte. Seit 2014 hat die EU etwa 2500 Personen mit Einreiseverboten und Vermögenssperren belegt, davon etwas über Hundert Geschäftsleute.

Gerade gegen diese persönlichen Sanktionen gibt es massive Kritik: Experten sagen, dass bei der Sanktionsverhängung oft nicht transparent oder gründlich genug geprüft werde. Diverse Sanktionen wurden vor europäischen Gerichten daher bereits aufgehoben. Dennoch werden die Maßnahmen häufig mit fadenscheinigen Begründungen und trotz gegenteiliger Urteile verlängert und auf Familienmitglieder ausgeweitet.

Rechtsanwalt Dr. Gabriel Lansky, der mehrere dieser Geschäftsleute vertritt, kritisiert auf einer Pressekonferenz vor internationalen Medienvertretern in Berlin eine "Beweislastumkehr und Kollektivbestrafung". Er stellt klar: "Es geht nicht darum, ob Sanktionen als Instrument des Völkerrechts legitim sind. Das sind sie. Es geht darum, ob die EU ihre eigenen rechtsstaatlichen Maßstäbe und Werte einhält. Wir meinen, dem ist nicht so! Vom ursprünglichen Anspruch 'smart sanctions' - also zielgenaue Maßnahmen gegen diejenigen, die tatsächlich Verantwortung tragen, sind wir heute weit entfernt."

Sein Kollege Dr. Peter Gauweiler ergänzt: "Wir haben heute ein Strafrecht durch die Hintertür. Wir haben es klar mit einem rechtsstaatswidrigen Vorgehen zu tun."

Die Krux in der Sache ist: Obgleich sanktionierte Personen das Recht auf eine gerichtliche Prüfung der verhängten Maßnahmen haben, führt die Kombination von langer Verfahrensdauer und halbjährlicher Erneuerung der Sanktionslisten zu einer Situation, in der bereits neue Sanktionen verhängt wurden, wenn das Gericht alte, quasi gleichlautende Maßnahmen für illegal erklärt. In den Worten von Lansky entsteht so ein "Perpetuum Mobile illegaler Sanktionen".

Niemand muss in Europa seine Unschuld beweisen!

Lansky sieht neuerdings auch das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung ins Gegenteil verkehrt: "Rein juristisch sollte die Lage im Rechtsstaat EU klar sein: Der Rat trägt die Beweislast, dass eine Person die Sanktionskriterien erfüllt. In der Praxis sehen wir aber häufig einen Bezug auf alte oder vage Quellen. Und seit einer Novelle vom Frühjahr 2025 muss nun in gewissen Fällen die beschuldige Person beweisen, die Kriterien nicht mehr zu erfüllen. Übersetzt: Einmal "Oligarch" - immer "Oligarch", es sei denn, Sie beweisen aktiv das Gegenteil. So etwa im Fall des ehemaligen Unternehmers Dmitry Pumpyansky, der bereits drei Verfahren gegen die EU-Sanktionen gewonnen hat und mit immer neuen, fadenscheinigen Gründen erneut gelistet wurde. Da dem Rat die Argumente ausgehen, ihn weiterhin und entgegen der Rechtsprechung des Gerichts der Europäischen Union (EUG) zu sanktionieren, dreht man kurzerhand die Beweislast um! Das widerspricht einem Kernprinzip rechtsstaatlicher Verfahren: Wer eingreift, muss beweisen - nicht umgekehrt."

Der Europäische Rat steht nicht über dem Gesetz!

Lansky kritisiert eine mangelnde Gewaltenteilung: "Der Rat als Exekutive setzt sich faktisch über das Korrektiv der Judikative hinweg. Die EU gerät damit in eine merkwürdige Lage: Einerseits kritisiert sie Staaten, die Urteile ihrer Gerichte ignorieren. Andererseits toleriert sie im Sanktionsrecht genau diese Praktiken." Dr. Peter Gauweiler: "Beim Sanktionsrecht wird jede parlamentarische Kontrolle außer Kraft gesetzt. Das können sich die Parteien nicht gefallen lassen. Es dürfen keine Geheimgesetze erlassen werden. Über Grundrechtsbrüche wird permanent hinweg gegangen. Nach dem Motto: Es wird schon nicht die Falschen treffen. "

Meinungsfreiheit gilt für Alle!

Häufig wird eine Aufhebung der Sanktionen an eine auch öffentliche Abkehr vom russischen Regime gekoppelt. Dr. Lansky dazu: "Das kommt einer Gesinnungsprüfung gleich! Der Staat darf niemals verlangen, dass jemand bestimmte Meinungen äußert, um seine Grundrechte zurückzubekommen. Das ist ein Zugang, wie wir ihn sonst wohl nur aus Nordkorea kennen."

Es gibt keine Sippenhaft!

Immer wieder werden Sanktionen auf Familienmitglieder ausgeweitet, die überhaupt keinen direkten Bezug zu den geschäftlichen Tätigkeiten der Firmen ihrer Angehörigen haben. Lansky: "Hier sehen wir eine gefährliche Verschiebung von individueller Verantwortung hin zu etwas, das man als Sippenhaft-Tendenz bezeichnen kann. Je breiter dieses Netz gespannt wird, desto schwerer wird eine ganz einfache Frage: Was genau hat diese konkrete Person getan, um die Sanktionen zu rechtfertigen? Am Ende bleibt man gelistet, nicht wegen eigenen Handelns, sondern wegen des falschen Nachnamens. Ein gutes Beispiel hierfür ist etwa Alexander Pumpyansky, der in der Vergangenheit unbedeutende Funktionen in den Unternehmen seines Vaters innehatte; bereits seit seiner Jugend in Genf ansässig, musste der russisch-schweizer Doppelstaatsbürger mit seinen dort geborenen schulpflichtigen Kindern das Land verlassen, nur weil der der Sohn seines Vaters ist. Auch die Sanktionen gegen ihn wurden vom EUG bereits mehrfach als unbegründet aufgehoben, er bliebt dennoch sanktioniert!"

Die EU muss sich an ihre eigenen Prinzipien halten!

Lansky: "Gerade diejenigen unter Ihnen, die Sanktionen politisch am stärksten unterstützen, sollten sich die Frage stellen: Wie sanktionieren wir? Wenn wir zulassen, dass Gerichte systematisch ausgebremst werden, Beweislasten umgedreht werden, Familienangehörige kollektiv in Geiselhaft genommen werden, Vermögensarreste entgrenzt und zeitlich entkoppelt werden, dann riskieren wir, am Ende genau das zu verspielen, was wir zu schützen vorgeben: die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaats. Es geht nicht um den Schutz von Reichen. Sondern um den Schutz von Menschen vor Rechtsmissbrauch. Auch im Krieg gilt es, sich an rechtliche Grundsätze zu halten. Sanktionen sind nicht irgendwelche Maßnahmen. Sanktionen sind Atombomben des Rechts!"

Pressekontakt:

Lansky, Ganzger, Goeth & Partner Rechtsanwälte GmbH

Herr Philipp Freund, M.A., B.A

Head of Government Relations und Public Affairs

Biberstraße 5

1010 Wien

E-Mail: philipp.freund@lansky.at

Tel.: +43-1-533- 33-30-0



ENDE Pressemeldung / Pressemitteilung Die EU hält ihre eigenen Werte nicht ein: Anwälte Lansky und Gauweiler kritisieren Sanktionspolitik


Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.



Quellen:
Newsaktuell   HELP.ch


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