FMA präsentiert Jahresbericht 2012


FMA Finanzmarktaufsicht (Österreich)

16.05.2013, Risiken der Banken begrenzt. Transparenz, Fairness und Sauberkeit auf dem Finanzmarkt gestärkt.


Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hatte im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 325 Mitarbeitern und einem Budget von € 48,0 Mio. zusammen 1.093 konzessionierte Unternehmen sowie Vermögenswerte von rund € 1.360 Mrd. zu beaufsichtigen. Dies geht aus ihrem Jahresbericht 2012 hervor, der heute vom Vorstand, Mag. Helmut Ettl und Mag. Klaus Kumpfmüller, präsentiert wurde. „Wie bedeutend Österreich heute als Finanzzentrum für Zentral-, Ost- und Südosteuropa ist, belegt allein schon die Tatsache, dass uns der Internationale Währungsfonds (IWF) als einen der 25 weltweit systemrelevanten Finanzsektoren einstuft“, so Ettl. Der IWF habe aber auch der Arbeit der österreichischen Aufsicht im Zuge seiner jüngsten Länderprüfung Lob und Anerkennung ausgesprochen. Ettls Vorstandskollege Klaus Kumpfmüller sieht auch die laufende Übertragung zusätzlicher und neuer Aufgaben an die FMA – etwa zur Prävention von Geldwäscherei oder als Enforcementstelle für Rechnungslegung – als „Ergebnis und Anerkennung der professionellen und konsequenten Arbeit der FMA“.

2012 hat die FMA 241 Vor-Ort-Prüfungen und 327 Managementgespräche in ihrem Aufsichtsbereich durchgeführt und damit in etwa die Frequenz der Vorjahre gehalten (Vor-Ort- Prüfungen – 2010: 233, 2011: 235; Managementgespräche – 2010: 291, 2011: 321). Gleiches gilt für die Verwaltungsstrafverfahren, die mit 531 knapp unter den Vorjahreszahlen lagen (2011: 569, 2010: 543). 99 der Verfahren wurden ergebnislos eingestellt, 156 mit einer Ermahnung beendet, in 212 Fällen wurde eine Strafverfügung verhängt und 163 Verfahren wurden mit Straferkenntnissen abgeschlossen. Überdies hat die FMA im Berichtsjahr 88 Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft übermittelt.

„Unsere nachhaltige Aufsichtsstrategie entsprechend der FMA-Leitlinie `Kompetenz – Kontrolle – Konsequenz´ trägt Früchte: Die Qualität des Finanzplatzes Österreich konnte weiter verbessert werden. „Wir haben den Verbraucherschutz gestärkt, das Risiko der Banken begrenzt, Transparenz und Fairness verbessert sowie die Sauberkeit auf dem Finanzmarkt erhöht“, so Ettl. Und sein Vorstandskollege Kumpfmüller untermauert die Argumentation noch mit einigen Kennzahlen: „So wurde die Kernkapitalquote der Banken in nur fünf Jahren von 7,7 auf 11,0% erhöht, die Solvabilitätsquote der Versicherungen konnte mit rund 350% trotz der globalen Finanzmarktturbulenzen auf einem beruhigend hohen Niveau gehalten werden, und bei den Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistern haben wir durch Anwendung strengster Maßstäbe eine nachhaltige Professionalisierung eingeleitet und die Zahl der von der FMA konzessionierten Anbieter auf rund 170 halbiert.“

Von den € 48 Mio. Kosten der FMA im Jahr 2012 sind € 8 Mio. als pauschaler Kostenersatz für den Aufwand der Oesterreichischen Nationalbank an diese zu überweisen. Zur Finanzierung der FMA leistet der Bund einen pauschalen Beitrag von € 3,5 Mio., weitere € 3,7 Mio. (2011: € 3,2 Mio.) wurden 2012 durch Gebühren und sonstige Erträge gedeckt. Der überwiegende Rest der Kosten der Aufsicht ist laut Gesetz verursachergerecht auf die Beaufsichtigten umzulegen: Von diesen rund € 40,7 Mio. (2011: € 38,1 Mio.) entfallen 52% auf die Banken, 21% auf die Versicherungsunternehmen, 3% auf die Pensionskassen und 24% auf den Bereich Wertpapiere.

Als die großen Herausforderungen für die FMA im Jahr 2013 hoben Ettl und Kumpfmüller den Aufbau der „Enforcementstelle Rechnungslegung“, die Umsetzung der neuen europäischen Bankenaufsicht mit der Führungsrolle der Europäischen Zentralbank („Single Supervisory Mechanism“) sowie die Vorbereitungen für die neuen Eigenkapitalregime für Banken und Versicherungen, Basel III sowie Solvency II, hervor.


Medienkontakt:


Klaus Grubelnik +43 01/24959 5106

ENDE Pressemeldung / Pressemitteilung FMA präsentiert Jahresbericht 2012


Über FMA Finanzmarktaufsicht (Österreich):
Der wichtigste Beitrag der FMA zum Verbraucher, Anleger- und Gläubigerschutz ist, über die Solvabilität und Einhaltung der gesetzlichen Verhaltensregeln bei Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu wachen sowie für Transparenz und Fairness am österreichischen Kapitalmarkt ein zu stehen.

Um die einer Aufsichtsbehörde gebotene Äquidistanz zu allen Marktteilnehmern zu wahren, hat die FMA keinerlei rechtliche Handhabe, Beschwerdeführern bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Schadenersatzansprüche behilflich zu sein.

Die FMA nimmt aber jede Beschwerde von Verbrauchern, Anlegern oder Gläubigern gegen Marktteilnehmer ernst; schon, um sie hinsichtlich relevanter Fehlentwicklungen oder Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Normen zu überprüfen. Zivilrechtliche Ansprüche muss der Geschädigte unabhängig vom Tätigwerden der FMA – bei Gericht einklagen.

Der Gesetzgeber räumt Beschwerdeführern in einem von der FMA geführten Verwaltungsstrafverfahren auch keine Parteienstellung und somit auch kein Recht auf Akteneinsicht ein. Das Amtsgeheimnis, dem die Organe und Mitarbeiter der FMA unterliegen, verbietet es daher, Auskünfte über Fortgang oder Ergebnis von Untersuchungen zu erteilen. Ein Gericht kann diese Information jedoch im Wege der Amtshilfe einholen.


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