E-Control: Verordnung für rascheren Lieferantenwechsel bringt deutliche Verbesserungen für heimische Energiekunden


Energie-Control Austria

08.06.2012, Eine neue Verordnung der E-Control bringt künftig deutliche Verbesserungen für die heimischen Energiekunden bei einem Wechsel des Stromoder Gaslieferanten. Die sogenannte Wechselverordnung für Strom und Gas wurde am Dienstag, 5. Juni 2012, von der Energie Control Austria beschlossen. „Eine der wichtigsten Neuerungen durch diese Verordnung ist die Möglichkeit für die Konsumenten, an jedem beliebigen Tag im Jahr den Strom oder Gaslieferanten zu wechseln.


Die Informationsweitergabe an die Kunden sowie die Transparenz beim Wechselprozess generell werden deutlich erhöht.“, erläutert Walter Boltz, Vorstand der Energie Control Austria, nur einige der Vorteile, die sich für die Konsumenten durch die neue Wechselverordnung ergeben. Und führt noch näher dazu aus: „Bisher konnte ein Kunde nur zu jedem Monatsersten den Lieferanten wechseln und somit konnten natürlich von den Lieferanten auch keine Wunsch Wechseltermine der Kunden berücksichtigt werden. Immer wieder hatten wir dazu Beschwerden bei unserer Schlichtungsstelle. Das wird künftig auf jeden Fall der Vergangenheit angehören.“

Deutliche kürzere Wechseldauer


Mit der neuen Verordnung wird zudem die Wechselfrist halbiert von bisher sechs Wochen auf maximal drei. „Kunden, die ihren Strom oder Gasanbieter aus Kostengründen wechseln, kommen daher noch schneller in den Genuss günstigerer Tarife. Auch hat es zur Wechseldauer ebenfalls immer wieder Konsumentenbeschwerden bei der E-Control gegeben, weil dieser oft mehrere Wochen in Anspruch genommen hat und die Konsumenten zugleich wenig Informationen darüber von Netzbetreiber bzw. Lieferanten erhalten haben“, erklärt E-Control Vorstand Martin Graf.

Vieles wird im Hintergrund vereinfacht


Künftig wird der Wechselprozess automatisch ablaufen. Dazu wird eine eigene Wechselplattform erstellt, die einen automatischen und sicheren Datenaustausch zwischen Netzbetreibern und Lieferanten garantiert. „Dadurch werden aber nicht nur Fehlerquellen beim Wechsel zum Beispiel durch eine händische Dateneingabe vermieden, sondern die Wechselabläufe in den Energieunternehmen werden so deutlich effizienter und letztendlich natürlich schneller.“,unterstreicht Martin Graf die Wichtigkeit der Automatisierung beim Wechselprozess. Bestätigt aber ergänzend: „Gleich geblieben ist nach wie vor, dass der Kunde seinen Wunschlieferanten bevollmächtigen muss, den Wechsel für ihn durchzuführen. Somit ist höchste Datensicherheit und die vollständige Wahrung des Datenschutzes gewährleistet.“

Mehr Transparenz für die Konsumenten


Auch die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Lieferantenwechsels wird für die Konsumenten deutlich erhöht. So muss künftig der Strom oder Gaslieferant dem Kunden den Wechseltermin umgehend bekannt geben, und durch die neue Wechselplattform wird es zudem wesentlich einfacher, den Kunden jederzeit über den Status des Wechselprozesses zu informieren. Der Kunde ist somit laufend in den Wechselprozess integriert.

Umsetzung bis 2013


Alle in der Wechselverordnung festgelegten Punkte sollten laut Verordnung mit 1. Januar 2013 umgesetzt sein. „Wir sind davon überzeugt, dass mit den Bestimmungen der Wechselverordnung wesentliche Verbesserungen für die heimischen Strom- und Gaskonsumenten erzielt werden können. Mit diesen wird sichergestellt, dass Konsumenten aktiver am liberalisierten Energiemarkt teilnehmen und rascher von günstigen Angeboten profitieren können.“, so die beiden Vorstände abschließend.


Medienkontakt:

Energie-Control Austria Rudolfsplatz 13a 1010 Wien Tel: +43 1 24724 0 Fax: +43 1 24724 900 email: office@e-control.at



ENDE Pressemeldung / Pressemitteilung E-Control: Verordnung für rascheren Lieferantenwechsel bringt deutliche Verbesserungen für heimische Energiekunden


Über Energie-Control Austria:
In den ersten europäischen Ländern kam sie Anfang der 90er Jahre, in Österreich in den Jahren 2001 und 2002: die Liberalisierung der Märkte der leitungsgebundenen Energien Elektrizität und Erdgas. Doch damit sich der Wettbewerb entwickeln kann, sind klare Spielregeln für alle Marktteilnehmer erforderlich. Die E-Control ist als Regulierungsbehörde für die Aufstellung und Einhaltung dieser Regelungen verantwortlich.

Aufgabe des Regulators ist es, den Wettbewerb zu stärken und sicherzustellen, dass dieser unter Berücksichtigung der Vorgaben der Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit funktionieren kann. Um im Interesse aller Marktteilnehmer handeln zu können, muss der Regulator politisch und finanziell unabhängig sein.

2001 wurde in diesem Sinne die Energie-Control GmbH (E-Control) gegründet. Anteilseigner der E-Control ist zu 100 % der Bund. Die Verwaltung der Anteilsrechte obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Die Zuständigkeiten und Aufgaben sind in einem Energie Regulierungsbehördengesetz festgelegt.


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