Einheitliche und transparente Regeln für den Energie Großhandelsmarkt


24.05.2012, REMIT, die EU Verordnung über „Integrität und Transparenz des Energie Großhandelsmarkts“ stand am im Zentrum einer hochrangig besetzten Kongressveranstaltung am 23.5.2012, die gemeinsam von Oesterreichs Energie, der Interessenvertretung der E Wirtschaft und der Regulierungsbehörde Energie Control Austria veranstaltet wurde. Einig sind sich die Veranstalter, dass es im liberalisierten Strom Binnenmarkt europaweit harmonisierte Regeln für die Transparenz geben muss.

Österreichs E Wirtschaft tritt für Transparenz ein, und daher melden österreichische Unternehmen seit 22.07.2011 über die gesetzlichen Vorschriften hinaus Kraftwerksdaten und wichtige Erzeugungsdaten an die Transparenzplattform der EEX, erklärte Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, der Interessenvertretung der E Wirtschaft. Im Rahmen der REMIT, so Schmidt, ist für Oesterreichs Energie wesentlich, dass für die Transparenz im Stromgroßhandelsmarkt EU weit harmonisierte Regeln bestehen und es für die Marktteilnehmer nicht zu unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt kommt. Nationale Alleingänge seien hier nicht angemessen.

REMIT schließt Lücke in europäischer Finanzregulierung


Die mit Dezember 2011 in Kraft getretene EU Verordnung hat das Ziel, eine europäisch koordinierte Marktüberwachung im Strom und Gashandel zu schaffen und ein striktes Vorgehen gegen Insiderhandel und Marktmanipulation zu ermöglichen. „Die EUVerordnung ist notwendig, da der Energiehandel zunehmend grenzüberschreitend erfolgt.Die Energiepreise beispielsweise auf dem deutschen Markt beeinflussen auch die Preise in Nachbarmärkten. Daher ist ein europäisch koordinierter Informationsaustausch notwendig“, erläuterte Walter Boltz, Vorstand der Energie Control Austria. Die bestehende europäische Finanzregulierung decke den Energiebereich nur unzureichend ab. „Diese Lücke wird durch die REMIT geschlossen“, betonte Boltz. Eine EU Verordnung, die auf den Energiehandel Zugeschnitten ist. werde nicht nur von der E Control und den anderen europäischen Energieregulatoren unterstützt, sondern auch ausdrücklich von den Energiehändlern. Ein Pilotprojekt zur elektronischen Handelsdatenmeldung sei positiv verlaufen. Bis Sommer 2013 sollen die Kompetenzen der Regulierungsbehörden in nationales Recht umgesetzt werden.

Die weitere Ausgestaltung etwa die Registrierung der Marktteilnehmer wurde vor kurzem von ACER (Agency for the Cooperation of Energy Regulators) konsultiert, Vorschläge zur Jahresmitte folgen.


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ENDE Pressemeldung / Pressemitteilung Einheitliche und transparente Regeln für den Energie Großhandelsmarkt


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Über Energie-Control Austria:
In den ersten europäischen Ländern kam sie Anfang der 90er Jahre, in Österreich in den Jahren 2001 und 2002: die Liberalisierung der Märkte der leitungsgebundenen Energien Elektrizität und Erdgas. Doch damit sich der Wettbewerb entwickeln kann, sind klare Spielregeln für alle Marktteilnehmer erforderlich. Die E-Control ist als Regulierungsbehörde für die Aufstellung und Einhaltung dieser Regelungen verantwortlich.

Aufgabe des Regulators ist es, den Wettbewerb zu stärken und sicherzustellen, dass dieser unter Berücksichtigung der Vorgaben der Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit funktionieren kann. Um im Interesse aller Marktteilnehmer handeln zu können, muss der Regulator politisch und finanziell unabhängig sein.

2001 wurde in diesem Sinne die Energie-Control GmbH (E-Control) gegründet. Anteilseigner der E-Control ist zu 100 % der Bund. Die Verwaltung der Anteilsrechte obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Die Zuständigkeiten und Aufgaben sind in einem Energie Regulierungsbehördengesetz festgelegt.


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