ÖVAG und Investkredit-Mitteilung zum Rückkauf von Hybridkapital



22.05.2012, Die Österreichische Volksbanken Aktiengesellschaft "ÖVAG" und Investkredit Funding Ltd die "Emittentin" geben bekannt, dass die Emittentin ein Scheme of Arrangement gemäß Teil 18A des Companies Jersey Law 1991 in Bezug auf die von der Emittentin am 28. November 2002 ausgegebenen € 50,000,000 Subordinated Non-Cumulative Limited Recourse Notes die "Anleihen" zur Beschlussfassung vorschlägt. Die Emittentin, mit der Zustimmung der Investkredit Bank AG "Investkredit" und der ÖVAG schlägt die im Folgenden beschriebenen Änderungen der Bedingungen der Anleihen vor das "Scheme".

Am 27. Februar 2012 gaben die Investkredit Bank AG und die ÖVAG ihre für das zweite Halbjahr 2012 geplante Verschmelzung bekannt die "Verschmelzung". Nach der Verschmelzung verbleibt die ÖVAG als aufnehmende Gesellschaft. Die Verpflichtungen der Investkredit Bank AG aus dem zwischen der Emittentin und der Investkredit Bank AG bestehenden Support Undertaking vom 22. Oktober 2002 bezüglich der Anleihen werden kraft österreichischen Rechts zu Verpflichtungen der ÖVAG.

Bei der am 26. April 2012 abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung der ÖVAG fassten die Gesellschafter den Beschluss zur Herabsetzung von 70 Prozent des Grundkapitals und 70 Prozent ihres Partizipationskapitals. Die Kapitalherabsetzung entspricht einem Betrag von € 1.291 Mio., um den sich das Aktien und Partizipationskapital der ÖVAG aufgrund von Verlusten Jahresergebnis nach Steuern in Höhe von € -1.357 Mio. für das Jahr 2011 laut Einzelabschluss verringert hat.

Gleichzeitig fassten die Gesellschafter den Beschluss zur Erhöhung des ausgegebenen Grundkapitals der ÖVAG um € 484 Mio., wobei € 250 Mio. von der Republik Österreich und € 234 Mio. von den österreichischen Volksbanken, den Hauptgesellschaftern der ÖVAG, gezeichnet werden sollen. Die Republik Österreich hat auch eine Garantie gewährt, um bestimmte Vermögenswerte der ÖVAG mit einem Buchwert von € 100 Mio. vor Wertminderung zu schützen diese Garantieübernahme und die Zeichnung von ÖVAG Aktien durch die Republik Österreich bilden das "Staatliche Hilfspaket".

ÖVAG und Investkredit erwarten die Veröffentlichung ihrer jeweiligen ungeprüften und konsolidierten Finanzberichte für das am 31. März 2012 endende Quartal voraussichtlich am 29. Mai 2012. Diese Veröffentlichung wird auf der Website der ÖVAG bereitgestellt.Infolge der geplanten Verschmelzung und des Staatlichen Hilfspakets und im Lichte der Veränderungen der Eigenkapitalanforderungen für Banken, deren Einführung aufgrund der neuen EU Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen und zugehörigen Verordnungen "CRD4" Anfang 2013 zu erwarten ist, haben die Investkredit und die ÖVAG jeweils eine Überprüfung ihrer Eigenkapitalanforderungen vorgenommen. Investkredit, ÖVAG und die Emittentin sind zu dem Schluss gekommen, dass bestimmte Abänderungen der Bedingungen der Anleihen im Interesse der Emittentin, des aus der Verschmelzung hervorgegangen Unternehmens der ÖVAG, seiner Stakeholder und der Inhaber der Anleihen das sind Personen, die als wirtschaftlich Berechtigte an den in Form einer Globalurkunde über Clearstream Banking AG gehaltenen Anleihen haben wäre.

Die ÖVAG ist der Überzeugung, dass diese Regelungen in den Bedingungen der Anleihen, insbesondere im Lichte des Staatlichen Hilfspakets, nicht länger angemessen sind und die Flexibilität der ÖVAG einschränken könnten, ihre künftigen Eigenkapitalanforderungen in einer Weise zu erfüllen, die ihren Plänen für die Entwicklung ihres Unternehmens und den Anforderungen der CRD4 Rechnung trägt. Dementsprechend schlägt die Emittentin mit Zustimmung der Investkredit und ÖVAG vor, die Bedingungen der Anleihen dahingehend abzuändern, dass das Erfordernis, unter den im vorhergehenden Absatz beschriebenen Umständen Zinszahlungen auf die Anleihen zu leisten, gestrichen wird. Die Änderungen, sofern umgesetzt, würden der Emittentin größeren Ermessensspielraum in Bezug auf die Leistung zukünftiger Zinszahlungen auf die Anleihen einräumen, unabhängig davon, ob Investkredit, oder bezüglich Zahlungen im Jahre 2013 und nach der Verschmelzung, ÖVAG, oder eine ihrer Tochtergesellschaften, zu dem Zeitpunkt Dividenden auf ihr Grundkapital zahlt oder Dividendenzahlungen oder Zinszahlungen auf sonstige nachrangige Wertpapiere oder auf ihre gleichrangigen Wertpapiere leistet und unabhängig davon, ob sie diese sonstigen Wertpapiere einlöst oder kauft.


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ENDE Pressemeldung / Pressemitteilung ÖVAG und Investkredit-Mitteilung zum Rückkauf von Hybridkapital


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